Bekanntmachung

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH an die Aktionäre der Klassik Radio AG

Disclaimer - Rechtliche Hinweise

Wichtige Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH an sämtliche Aktionäre der Klassik Radio AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") der UK Media Invest GmbH (der "Bieter") nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") und dem deutschen Börsengesetz ("BörsG") an die Aktionäre der Klassik Radio AG (die "Zielgesellschaft") enthält.

Besucher dieser Internetseite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen betreffend das Delisting-Angebot weitergeleitet zu werden.

Am 28. Oktober 2024 hat der Bieter seine Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Zielgesellschaft (die "Klassik Radio-Aktionäre") anzubieten, im Rahmen des Delisting-Angebots alle von dem Bieter nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (die "Klassik Radio AG-Aktien") zu erwerben. Auf dieser Internetseite finden Sie die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des BörsG betreffend die Entscheidung des Bieters vom 28. Oktober 2024 zur Abgabe des Delisting-Angebots, die fortlaufenden Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG, die Angebotsunterlage des Bieters zum Delisting-Angebot (die "Angebotsunterlage") sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. November 2024 gestattet.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-Angebotsverordnung") und des BörsG. Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und des BörsG unterbreitet. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Der Bieter und/oder mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen können während der Laufzeit des Angebots Klassik Radio AG-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften erfolgt. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, soweit erforderlich, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht.

Die Angebotsunterlage sowie mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann gesetzlichen Beschränkungen einer anderen Rechtsordnung unterliegen. Die Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Jede Haftung des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums durch Dritte nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Der Bieter und mit ihm gemeinsam handelnde Personen übernehmen keine Verantwortung für einen Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften als solche der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschafts-raums im Hinblick auf die Angebotsunterlage oder bei der Durchführung des Delisting-Angebotsverfahrens.

Für Klassik Radio-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Zielgesellschaft ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes des jeweiligen Klassik Radio-Aktionärs haben. Es ist Klassik Radio-Aktionären unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen wie die Zielgesellschaft oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land ihres Wohnsitzes wegen Verstößen gegen Vorschriften des Landes ihres eigenen Wohnsitzes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes des jeweiligen Klassik Radio-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Das Delisting-Angebot erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Klassrik Radio AG-Aktien dar. Die Bestimmungen des Delisting-Angebots können von den auf dieser Internetseite enthaltenen allgemeinen Informationen abweichen. Der Bieter behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Das Delisting-Angebot kann von allen in- und ausländischen Klassik Radio-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass der Zugang zu dieser Internetseite und die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums rechtlichen Beschränkungen unterliegen können. Klassik Radio-Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite oder die Annahme des Delisting-Angebots von außerhalb dieser Rechtsordnungen nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.